Vom Mofa bis zum 3,5-Tonner: Das ist mit dem Pkw-Führerschein erlaubt
Bild: Werk
- Lena Trautermann
13. Juni 2025
Inhaltsverzeichnis
- Welche Fahrzeuge darf ich fahren?
- Darf ich mit Klasse B einen Anhänger ziehen?
- Motorradfahren mit dem B-Führerschein: die B196-Erweiterung
- Alter Führerschein: Klasse 3 statt Klasse B
Wer den
FührerscheinKlasse B, also den umgangssprachlichen Autoführerschein, gemacht hat, darf neben dem Pkw noch eine ganze Menge anderer Fahrzeuge fahren. Welche Fahrzeuge genau darunter fallen, ist aber auch vom Jahr des Führerscheinerwerbs abhängig. AUTO BILD klärt auf.
Führerschein Klasse B: Welche Fahrzeuge darf ich fahren?
Grundsätzlich darf man mit dem Führerschein Klasse B alle Fahrzeuge fahren, die über eine maximale Gesamtmasse von 3,5 Tonnen verfügen. Zudem dürfen nicht mehr als acht Personen mitfahren. Mit dem Erwerb des Pkw-Führerscheins erwirbt man aber automatisch auch die Klassen AM und L.
Führerschein Klasse AM
Wer den Führerschein der Klasse B gemacht hat, darf auch einen Roller (bis 45 km/h) fahren.
Bild: Christoph Brries / AUTO BILD
Der
Führerschein Klasse AMerlaubt die Fahrt mit Kleinkrafträdern. Darunter fallen Roller, Mopeds, Trikes, Fahrräder mit Hilfsmotor und Mofas mit einer Höchstgeschwindigkeit von 45 km/h (max. 50 cm³ Hubraum bzw. 4 kW Nennleistung). Wer den Führerschein vor dem 19. Januar 2013 gemacht hat, darf sogar stärkere und schnellere Trikes fahren. Darüber hinaus dürfen auch Quads mit einem Leergewicht bis 350 Kilo gefahren werden.
Führerschein Klasse L
Mit der Klasse L dürfen Zugmaschinen, die nach ihrer Bauart für land- oder forstwirtschaftliche Zwecke genutzt werden und die maximal 40 km/h schnell sind, gefahren werden. Bei Kombinationen mit Anhänger liegt die Höchstgeschwindigkeit bei 25 km/h. Ebenfalls in der Klasse L mit inbegriffen: selbstfahrende Arbeitsmaschinen (Kraftfahrzeuge, die für die Arbeit bestimmt sind und nicht für die Beförderung von Personen oder Gütern) wie zum Beispiel Kehr- oder Erntemaschinen.
Wer den Führerschein Klasse B besitzt, darf mit seinem Fahrzeug auch einen Anhänger ziehen. Dafür gelten allerdings Einschränkungen:
- Der Anhänger darf aber maximal für eine Gesamtmasse von 750 Kilo zugelassen sein.
- Wer einen größeren Anhänger ziehen möchte, muss darauf achten, dass die zulässige Gesamtmasse des Gespanns nicht über 3,5 Tonnen liegt.
Mit Schlüsselzahl 96 größere Anhänger ziehen
Wer
größere Anhängerziehen möchte, benötigt die Erweiterung des Klasse-B-Führerscheins um die Schlüsselzahl 96. Damit darf ein Gespann mit einer zulässigen Gesamtmasse bis zu 4,25 Tonnen gefahren werden. Die Schlüsselzahl gibt es nach einer erfolgreich absolvierten Schulung in der Fahrschule. Wer noch größere Anhänger ziehen möchte, kommt um den klassischen
Anhänger-Führerschein (Klasse BE)nicht herum.
Anhebung der zulässigen Gesamtmasse
Die EU hat im Frühling 2025 eine neue Führerschein-Richtlinie verabschiedet. Teil davon ist die
Anhebung der zulässigen Gesamtmasse auf 4,25 Tonnenim Rahmen des Führerscheins Klasse B. So können zum Beispiel mit dem Pkw-Führerschein auch
Wohnmobilegefahren werden, die die zulässige Gesamtmasse von 3,5 Tonnen übersteigen. Erlaubt ist das allerdings noch nicht: Die EU-Mitgliedsstaaten müssen die Entscheidung zunächst in nationales Recht überführen. Dafür haben sie vier Jahre Zeit. Mit der Umsetzung des EU-Rechts wird künftig auch die B96-Lizenz überflüssig.
Seit Anfang 2020 gibt es in Deutschland die
B196-Erweiterung, mit der Inhaber eines Pkw-Führerscheins der Klasse B auch leichte Motorräder der Klasse A1 fahren dürfen, und zwar ohne zusätzliche Fahrprüfung. Damit sind 125er-Motorräder und -Roller mit bis zu 11 kW (15 PS) Leistung und einem Hubraum von maximal 125 cm³ erlaubt. Voraussetzungen: Der Führerschein Klasse B muss seit mindestens fünf Jahren bestehen, und es ist eine zusätzliche Fahrerschulung (mindestens 13,5 Stunden) in einer Fahrschule erforderlich. Nach erfolgreichem Abschluss wird die Schlüsselzahl B196 in den Führerschein eingetragen, ein separater Motorradführerschein ist nicht nötig.
Wer seinen Pkw-Führerschein vor dem 1. Januar 1999 gemacht hat, hat die Führerschein-Klasse 3 erhalten. Danach wurden die neuen Führerscheinklassen eingeführt. Wer seinen Führerschein der Klasse 3 umschreiben lässt, bekommt neben der Klasse B noch weitere Fahrerlaubnis-Klassen eingetragen. Dazu zählen: BE, L, AM, C1 und C1E.
Dadurch dürfen ehemalige Klasse-3-Besitzer Fahrzeuge mit einer zulässigen Gesamtmasse von bis zu 7,5 Tonnen fahren. Bei Zügen (samt Anhängern mit bis zu drei Achsen) gilt eine Gewichtsgrenze von zwölf Tonnen.
Wer seinen Führerschein vor dem 1. April 1980 gemacht hat, hat noch weitere Rechte. So darf der Führerscheinbesitzer außerdem Kleinkrafträder bis zu einer Hubraumgröße von 125 Kubikzentimetern fahren. Das entspricht der heutigen Klasse A1.
Alte Führerscheine laufen ab
Wichtig: Alte Führerscheine müssen umgetauscht werden. Das betrifft alle Lizenzen, die vor dem 19. Januar 2013 ausgestellt wurden. Die Fristen für den Umtausch sind gestaffelt, damit die Behörden nicht überrannt werden.
Welche Frist für welchen Führerschein gilt, hat AUTO BILD hier zusammengefasst.
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